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WHATEVER IT NEEDS

win-event-consulting.de

Entspricht Ihre Sicherheitsplanung wirklich den Anforderungen?

Wir helfen Ihnen, dieses wichtige Ziel zu erreichen.

Wir erstellen Ihr Sicherheitskonzept und sorgen mit qualifiziertem Personal für dessen Umsetzung.

Doch nicht nur das!

Unsere Leistungen

Gleich ob eine ganze Betriebskonzeption oder auch nur einzelne Bausteine: notwendige Ergänzungen in den Konzepten für Betrieb, Sicherheit, Bewachung, Verkehr, Infrastruktur oder Logistik – Sie sind bei uns richtig. Unser oberstes Ziel ist es, ein Einvernehmen für alle Beteiligten zu finden: sowohl für den Veranstalter, die Behörden aber auch für uns! Daher arbeiten wir stets behördennah. Egal, ob bei der Konzeptionierung, Beratung oder Veranstaltungsleitung. Sind die Konzepte aufgestellt und abgestimmt, bieten wir die Planung und Umsetzung mit allen Facetten, entweder aus einer Hand oder eben nur genau das, was Ihnen noch fehlt. Und wenn Sie wissen wollen, ob Ihre bislang umgesetzten Konzepte und Maßnahmen auch wirken, dann evaluieren wir das mit fachlicher Kompetenz.

Betrieb, Sicherheit, Bewachung, Verkehr, Infrastruktur oder Logistik

WHATEVER IT NEEDS

  • analytisch – wir erkennen die Herausforderung
  • sicher – wir stehen für Sicherheit
  • zielorientiert – wir machen Ihr Ding möglich
  • risikobewusst – wir identifizieren und bewerten Risiken
  • notwendig – wir schaffen maßgeschneiderte Lösungen
  • kompetent – wir sorgen für eine zuverlässige Umsetzung
  • erfahren – wir wissen, was Sie brauchen
  • flexibel – wir können Veränderungen leben
  • agil – wir haben einen Plan
  • transparent – für Sie erkennbar und dokumentiert
  • konform – auf Übereinstimmung mit den Normen geprüft

Wer sind wir?

Wir sind ein eingespieltes Team mit erfahrenen Experten für Sicherheit und Arbeitsschutz. Als professionelle Fachfirma erstellen wir individuelle Sicherheitskonzepte für alle Arten von Veranstaltungen.

Was bieten wir an?

  • Beratung und Konzeption
  • Sicherheitsberatung
  • Veranstaltungsleitung und Vor-Ort-Betreuung
  • Notfallplanung
  • Ordnungsdienstliche Führungsebene
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz

Beratung und Konzeptionierung

Sie wollen gleichwohl ein ordentliches und qualifiziertes Sicherheitskonzept erstellen? Wir unterstützen Sie.

Sie erhalten von uns sämtliche relevanten Informationen und gesetzlichen Vorgaben, die Sie für die Erstellung eines auf Sie abgestimmten Sicherheitskonzeptes benötigen. Während der Erstellung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten auf Wunsch auch die möglicherweise erforderlichen Behördenkontakte.
Sie nähern sich so Schritt für Schritt dem richtigen Ergebnis: Ein umfassendes, maßgeschneidertes Konzept als Grundlage einer erfolgreichen Veranstaltung.

Zwischenfälle und Vorkommnisse, die ihre Betriebsabläufe stören oder auch Unternehmen schädigen, treten häufiger auf. Notfälle ereignen sich seltener, Katastrophen sind zum Glück die Ausnahme. Es ist aber generell sinnvoll und wichtig, auf derartige Ereignisse vorbereitet zu sein, denn sie bergen enorme Risiken in sich. Betroffen davon sind nicht nur Anlagen, Einrichtungen und sonstige Werte, sondern vor allem auch Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Funktionsfähigkeit des betrieblichen Ablaufs. Im schlimmsten Fall führen sie zu einer existenzbedrohenden Krise des Unternehmens.

- Unwetter, Stromausfall, Bombendrohungen, Hochwasser, Unfälle –

Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob und in welchem Maße Sie Ihre Veranstaltung und Ihr Unternehmen gegen Zwischenfälle, Notfälle und Unfälle schützen sollten und wie Sie dies konkret tun können.

Egal ob kleiner Zwischenfall oder großer Notfall – Es ist besser vorbereitet zu sein.

Wir bieten Ihnen für zahlreiche Szenarien praxisorientierte Hilfe durch Beratung, dem Erstellen von individuellen Checklisten, Betreuung der Veranstaltung (Auf-/Abbau am Produktionstag), u.v.m.

Für Betreiber von Veranstaltungsstätten oder Veranstalter ist ein veranstaltungsbezogenes Sicherheitskonzept unverzichtbar, unabhängig um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. Denn es ereignen sich immer wieder vermeidbare Unfälle und Vorkommnisse unterschiedlichster Art und belegen die Notwendigkeit eines Konzepts zur bestmöglichen Prävention solcher Vorfälle und zur effektiven Reaktion bei drohender Gefahr. Theorie und Praxis einer vernünftigen und professionellen Sicherheitsplanung sind jedoch häufig eine aufwendige Herausforderung. Die Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen rund um das Thema Sicherheit und Sicherheitskonzepte sind häufig kompliziert und nicht eindeutig. Es braucht eine gewisse Erfahrung ein schlüssiges und gesetzeskonformes Konzept zu erstellen.

Wir beraten Sie gerne darüber, was ein vernünftiges, sinnvolles Sicherheitskonzept für ihr Projekt beinhalten sollte.

In einem guten Sicherheitskonzept finden sich u.a. die, durch eine Gefährdungsanalyse festgelegten Schutzziele und wie diese erreicht und aufrechterhalten werden sollen.

Sicherheitskonzepte beinhalten grundsätzlich:
- die beteiligten Personen
- die möglichen Gefährdungen für die Veranstaltung
- die zur Vermeidung, mind. aber Reduzierung der Gefährdungen zu treffenden Maßnahmen

Sie haben selbst ein Konzept erstellt oder es von Dritten erstellen lassen und haben entweder Zweifel an der Rechtskonformität/Wirksamkeit oder haben eine kritische Rückmeldung von z.B. einer Behörde bekommen? Da Sie sich aber schon viel Energie und Knwo-How investiert haben und auch von Ihrer Arbeit überzeugt sind, sind Sie gar nicht sicher, wie oder was Sie überhaupt verbessern können.

Wir optimieren Ihr bestehendes Konzept unter Zugrundelegung der schon für die Erstellung geltenden Maßgaben (Beinhaltung aller Informationen, die dazu führen, dass die erkannte Gefährdung in einvernehmlicher Art und Weise auf ein akzeptiertes Maß verringert wird). Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Mit einem neuen Akteur werden die Dinge manchmal „einfacher“. Sie ermöglichen sich und den Beteiligten einen Perspektivwechsel und nähern sich so schnell dem gewünschten Erfolg: Ein umfassendes Konzept als Grundlage einer erfolgreichen Veranstaltung.

Veranstaltungsleitung

Der Veranstaltungsleiter ist nur für solche Aufgaben des Betreibers verantwortlich, die er von diesem übertragen bekommt und handelt mit viel Erfahrung und praxisnah. Der Veranstaltungsleiter hat sich in der Praxis zu einer für die Sicherheit relevanten Position entwickelt. Er trägt die gesamte Verantwortung für das Sicherheitskonzept und die Einhaltung der Vorschriften gemäß VStättVO in Abwesenheit des Betreibers. Er muss die relevanten Vorschriften des Betriebes kennen und Abläufe bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen planen, koordinieren und Entscheidungen treffen. Dazu gehört die Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen mit öffentlichen Behörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Aufsicht über das zuständige Personal.

Wir sind von Beginn für Sie da: Unsere Mitarbeiter betreuen Sie bereits in der Vorplanung und sind in allen Besprechungen komplett mit dabei. Auf der Veranstaltung setzen wir dann die Veranstaltungsleitung um und bringen ebenso in der Nachbereitung unsere Erfahrung und Kompetenz auf vielfältige Weise mit ein.

Ordnungsdienstliche Führungsebene

Auf der Veranstaltung werden Ihre Erwartungen umgesetzt durch
- Ordnungsdienstleiter
- Supervisor
- Verwaltungskräfte

Wir kümmern uns rein um die Führung oder auch erforderliche Verwaltungstätigkeiten.

Überall, wo die VStättVO angewendet wird, muss ein Ordnungsdienstleiter vor Ort sein. Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich.

Gute Qualität muss auch überwacht werden: Unser Mitarbeiter ist vor Ort als Sicherheitsberater für den Veranstalter tätig. Er ist das Bindeglied zum Ordnungsdienst und achtet auf die Qualität des Ordnungsdienstes. Ebenso bildet er die Kommunikationsschnittstelle. Wir kennen die Vorstellungen und Erwartungen unseres Kunden und achten auf dessen Umsetzung, sofern die gebuchte Qualität nicht stimmt oder sicherheitsrelevante Themen nicht aufgenommen werden. Der Sicherheitsberater, der mit der Einsatzleitung, Ordnungsdienst und dem Veranstaltungsleiter vor Ort spricht, hat eine rein beratende Tätigkeit ohne Weisungsbefugnis oder Verantwortung.

Wer Verantwortung delegiert, muss unterweisen, anleiten prüfen und dokumentieren. Eine gute Führung verlangt Kompetenz, einen Führungsvorgang und eine Führungsstruktur.

Coaching und Umsetzung

Gerne können Sie eine Vorabberatung haben, um die wichtigsten Fragen zu klären:
• Auf was muss man bei einer Veranstaltung alles achten?
• Welche Verantwortlichkeiten sind während der Veranstaltung nötig?
• Welche Haftungsthematiken gibt es und was muss hier beachtet werden?

Wir stehen Ihnen auf der Veranstaltung beratend zur Seite.

Veranstaltungen müssen umfassend geplant werden und die Sichtweisen aller Beteiligten berücksichtigen. Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Wesentliche Inhalte sind:

• rechtliche Sicherheitspflichten und Risikomanagement
• Arbeits- und Brandschutz
• Sicherheitsdienst
• Notfall- und Krisenmanagement

Um in allen Lagen verantwortungsgerecht handeln zu können, ist ein schlüssig ausgearbeitetes Sicherheitskonzept ein sicheres Instrument für den Veranstalter. Hier werden sowohl Entscheidungsbefugnisse als auch Kompetenzen geregelt, die im Schadensfall als Beleg gelten, dass der Veranstalter bestmöglich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Arbeitsschutz 

Arbeitsschutz ist nicht nur im Kontext der Zusammenarbeit mehrerer Gewerke ein zentrales Thema. Nein, Arbeitsschutz ist ein Must-have in jeder guten Organisationsstruktur im Event- und Veranstaltungsbetrieb.

Egal ob aus Sicht des Arbeitgeber oder des beauftragenden Unternehmens das mehrere selbständige Gewerke bestellt: Das Pflichtenfeld ist umfassend.

Arbeitsschutz obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber/Auftraggeber.

Der Arbeitgeber/Auftraggeber hat Sorgfalts- und Fürsorgepflichten.

"Derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern." (BGH 6/97).

Die sichere Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber muss gewährleistet sein. Hier kommt der Koordinator für Arbeitsschutz ins Spiel.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir Ihnen in jeder Phase Ihrer Veranstaltung mit qualifiziertem Personal zur Seite. Wir leben das Thema Arbeitsschutz: Kunden wie Live Nation, Porsche, BMW, in.Stuttgart, ARGO Konzerte und viele mehr setzen auf unsere Planung und Kompetenz, etwa bei Konzerten, Open Airs und Messen.

Die WIN Event Consulting GmbH

... ist ein Team aus erfahrenden Experten für Sicherheit, Hygiene und Arbeitsschutz im Publikumsbetrieb und bei Veranstaltungen.

Die WIN-Definition:

Sie bekommen von uns genau das, was sie brauchen und wir tun für Sie genau das, was notwendig ist – wirksam und effizient!

Whatever it needs:

  • Full Service Angebot: Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. Wir bieten ein Rundum-Sorglos-Paket.
  • Expertise: Als Zusammenschluss aus Spezialisten mit langjähriger Erfahrung vereinen wir geballte Kompetenz.
  • Flexibilität: Wir helfen bei der gesamten Bandbreite von Veranstaltungen, von kleinen Events bis hin zu riesigen Festivals.

Das WIN-Team

Herbert Greiner – Geschäftsführer

  • Bewachungsunternehmer nach § 34a GewO
  • Event-Security- & Safety Manager (ibit)
  • Zertifizierter Veranstaltungsleiter (ibit)
  • Zertifizierter Beauftragter für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen

Roger Grüninger

  • Produktionsleiter
  • Meister für Veranstaltungstechnik
  • Zertifizierter Veranstaltungsleiter (ibit)
  • Event-Security- & Safety Manager (ibit)
  • Sachkundiger für Schallpegelmessung (IHK)
  • Sachkundiger für fliegende Bauten (Lück/THEA)
  • Fachperson für Hygienekonzepte für Veranstaltungen
  • Zertifizierter Beauftragter für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen
  • Sachkundiger nach §34a GewO Bewachungsgewerbe

Holger Kuhnt

  • Rechtsanwalt mit Fachgebiet Veranstaltungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Verwaltungsrecht
  • Mediator
  • Coach
  • Dozent Veranstaltungsrecht und Sicherheitsplanung
  • Beauftragter für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen (ibit)

Daniel Schlatter

  • Rechtsanwalt
  • Zertifizierter Mediator (FU Hagen)
  • Coach
  • Event-Security- und Safety Manager (ibit)
  • Zertifizierter Veranstaltungsleiter (ibit)
  • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Halle
  • Fachperson für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte für Veranstaltungen (ibit)
  • Zertifizierter Beauftragter für Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (DEKRA)
  • Zertifizierter Beauftragter für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen
  • Dozent beim ibit - Internationales Trainingszentrum für Veranstaltungssicherheit, TÜV Süd, TÜV Saarland, Donau-Universität-Krems, Akademie für Katastrophenschutz

Andreas Weigold

  • Produktionsleiter
  • Fachperson für Veranstaltungslogistik
  • Verkehrsplanungs- und Managementexperte
  • Zertifizierter Beauftragter für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen (ibit)

Timm Zahl – Geschäftsführer

  • Rechtsanwalt mit Fachgebiet Veranstaltungsrecht und Vertragsrecht
  • Zugelassener Rechtsanwalt in der Schweiz

Netzwerk & Referenzen

Kontakt

WIN Event Consulting GmbH


Hauptsitz Konstanz


Schneckenburgstr. 11d
78467 Konstanz

Ihr Ansprechpartner:
Timm Zahl

Phone: +49 7531 922 71 60
Email: konstanz@winec.de


Büro Rosenheim


Edling 4c
83134 Prutting

Ihr Ansprechpartner:
Herbert Greiner

Phone: +49 8036 910 48 53
Email: rosenheim@winec.de


Büro Schwäbisch Hall


Hessentaler Str. 141
74523 Schwäbisch Hall

Ihr Ansprechpartner:
Roger Grüninger

Phone: +49 151 23 54 15 25
Email: schwaebisch-hall@winec.de

Impressum

WIN Event Consulting GmbH
Schneckenburgstr. 11d
78467 Konstanz

Telefon: +49 7531 922 71 60
E-Mail: info@winec.de

Vertreten durch:
Geschäftsführer Herbert Greiner und Timm Zahl

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: 722901

Steuernummer:
Beantragt (folgt)

Verantwortlich für den Inhalt
(gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Herbert Greiner (Anschrift s.o.)

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Datenschutzerklärung

Wir informieren Sie nachfolgend gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzrechts (insb. gemäß BDSG n.F. und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ‚DS-GVO‘) über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch unser Unternehmen. Diese Datenschutzerklärung gilt auch für unsere Websites und Sozial-Media-Profile. Bezüglich der Definition von Begriffen wie etwa „personenbezogene Daten“ oder „Verarbeitung“ verweisen wir auf Art. 4 DS-GVO.

Name und Kontaktdaten des / der Verantwortlichen
Unser/e Verantwortliche/r (nachfolgend „Verantwortlicher“) i.S.d. Art. 4 Zif. 7 DS-GVO ist:
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Datenarten, Zwecke der Verarbeitung und Kategorien betroffener Personen

Nachfolgend informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

1. Arten der Daten, die wir verarbeiten
Nutzungsdaten (Zugriffszeiten, besuchte Websites etc.),
Kommunikationsdaten (IP-Adresse anonymisiert),

2. Zwecke der Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 1 c) DS-GVO
Website technisch und wirtschaftlich optimieren,
Optimierung und statistische Auswertung unserer Dienste

3. Kategorien der betroffenen Personen nach Art. 13 Abs. 1 e) DS-GVO
Besucher/Nutzer der Website

Die betroffenen Personen werden zusammenfassend als „Nutzer“ bezeichnet.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Nachfolgend Informieren wir Sie über die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Wenn wir Ihre Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogenen Daten eingeholt haben, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, so ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der wir unterliegen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten), so ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen, so ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d) DS-GVO Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung unserer oder der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich und überwiegen diesbezüglich Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten nicht, so ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO Rechtsgrundlage.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte und Auftragsverarbeiter

Ohne Ihre Einwilligung geben wir grundsätzlich keine Daten an Dritte weiter. Sollte dies doch der Fall sein, dann erfolgt die Weitergabe auf der Grundlage der zuvor genannten Rechtsgrundlagen z.B. bei der Weitergabe von Daten an Online-Paymentanbieter zur Vertragserfüllung oder aufgrund gerichtlicher Anordnung oder wegen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Herausgabe der Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum.
Wir setzen zudem Auftragsverarbeiter (externe Dienstleister z.B. zum Webhosting unserer Websites und Datenbanken) zur Verarbeitung Ihrer Daten ein. Wenn im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung an die Auftragsverarbeiter Daten weitergegeben werden, erfolgt dies immer nach Art. 28 DS-GVO. Wir wählen dabei unsere Auftragsverarbeiter sorgfältig aus, kontrollieren diese regelmäßig und haben uns ein Weisungsrecht hinsichtlich der Daten einräumen lassen. Zudem müssen die Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen haben und die Datenschutzvorschriften gem. BDSG n.F. und DS-GVO einhalten

Datenübermittlung in Drittstaaten

Durch die Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde eine einheitliche Grundlage für den Datenschutz in Europa geschaffen. Ihre Daten werden daher vorwiegend durch Unternehmen verarbeitet, für die DS-GVO Anwendung findet. Sollte doch die Verarbeitung durch Dienste Dritter außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, so müssen diese die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllen. Das bedeutet, die Verarbeitung erfolgt aufgrund besonderer Garantien, wie etwa die von der EU-Kommission offiziell anerkannte Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, der so genannten „Standardvertragsklauseln“.
Soweit wir aufgrund der Unwirksamkeit des sog. „Privacy Shields“, nach Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO die ausdrückliche Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA von Ihnen einholen, weisen wird diesbezüglich auf das Risiko eines geheimen Zugriffs durch US-Behörden und die Nutzung der Daten zu Überwachungszwecken, ggf. ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten für EU-Bürger, hin.

Löschung von Daten und Speicherdauer

Sofern nicht in dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden Ihre personenbezogen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald die zur Verarbeitung erteilte Einwilligung von Ihnen widerrufen wird oder der Zweck für die Speicherung entfällt bzw. die Daten für den Zweck nicht mehr erforderlich sind, es sei denn deren weitere Aufbewahrung ist zu Beweiszwecken erforderlich oder dem stehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Darunter fallen etwa handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten von Geschäftsbriefen nach § 257 Abs. 1 HGB (6 Jahre) sowie steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abs. 1 AO von Belegen (10 Jahre). Wenn die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist abläuft, erfolgt eine Sperrung oder Löschung Ihrer Daten, es sei denn die Speicherung ist weiterhin für einen Vertragsabschluss oder zur Vertragserfüllung erforderlich.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Wir setzen keine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling ein.

Bereitstellung unserer Website und Erstellung von Logfiles

Wenn Sie unsere Webseite lediglich informatorisch nutzen (also keine Registrierung und auch keine anderweitige Übermittlung von Informationen), erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten:
• IP-Adresse;
• Internet-Service-Provider des Nutzers;
• Datum und Uhrzeit des Abrufs;
• Browsertyp;
• Sprache und Browser-Version;
• Inhalt des Abrufs;
• Zeitzone;
• Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode;
• Datenmenge;
• Websites, von denen die Anforderung kommt;
• Betriebssystem.
Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten von Ihnen findet nicht statt.
Diese Daten dienen dem Zweck der nutzerfreundlichen, funktionsfähigen und sicheren Auslieferung unserer Website an Sie mit Funktionen und Inhalten sowie deren Optimierung und statistischen Auswertung.
Rechtsgrundlage hierfür ist unser in den obigen Zwecken auch liegendes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DS-GVO.
Wir speichern aus Sicherheitsgründen diese Daten in Server-Logfiles für die Speicherdauer von 120 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist werden diese automatisch gelöscht, es sei denn wir benötigen deren Aufbewahrung zu Beweiszwecken bei Angriffen auf die Serverinfrastruktur oder anderen Rechtsverletzungen.

Kontaktaufnahme per Kontaktformular / E-Mail / Fax / Post

Bei der Kontaktaufnahme mit uns per Kontaktformular, Fax, Post oder E-Mail werden Ihre Angaben zum Zwecke der Abwicklung der Kontaktanfrage verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung von Ihnen Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Kontaktanfrage oder E-Mail, eines Briefes oder Faxes übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Der Verantwortliche hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Speicherung der Daten, um Anfragen der Nutzer beantworten zu können, zur Beweissicherung aus Haftungsgründen und um ggf. seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei Geschäftsbriefen nachkommen zu können. Zielt der Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Wir können Ihre Angaben und Kontaktanfrage in unserem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder einem vergleichbaren System speichern.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit Ihnen beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Anfragen von Nutzern, die über einen Account bzw. Vertrag mit uns verfügen, speichern wir bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung. Im Fall von gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf: Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, so können Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen.

Kontaktaufnahme per Telefon

Bei der Kontaktaufnahme mit uns per Telefon wird Ihre Telefonnummer zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung verarbeitet und temporär im RAM / Cache des Telefongerätes / Displays gespeichert bzw. angezeigt. Die Speicherung erfolgt aus Haftungs- und Sicherheitsgründen, um den Beweis des Anrufs führen zu können sowie aus wirtschaftlichen Gründen, um einen Rückruf zu ermöglichen. Im Falle von unberechtigten Werbeanrufen, sperren wir die Rufnummern.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Telefonnummer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Zielt der Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
Der Gerätecache speichert die Anrufe Tage und überschreibt bzw. löscht sukzessiv alte Daten, bei Entsorgung des Gerätes werden alle Daten gelöscht und der Speicher ggf. zerstört. Gesperrte Telefonnummer werden jährlich auf die Notwendigkeit der Sperrung geprüft.
Sie können die Anzeige der Telefonnummer verhindern, indem Sie mit unterdrückter Telefonnummer anrufen.